Google Glass

Juni 2, 2013

SZ Online schreibt heute über die Spionage-Brille von Google (Google Glass)

„Googles neue Super-Brille macht dem Konzern schon lange vor dem Verkaufsstart eine Menge Ärger. Das heikelste Thema ist der Datenschutz. Zuletzt äußerte sogar der US-Kongress sein Misstrauen bezüglich Google Glass. Die Abgeordneten forderten den Konzern in einem Brief (PDF) auf, zahlreiche Fragen zum Schutz der Privatsphäre zu beantworten. Nun will der Konzern die Kritiker offenbar beruhigen: Google wird auf seiner neuen Datenbrille zumindest vorerst keine Apps mit Gesichtserkennungs-Funktion zulassen.“

(http://www.sueddeutsche.de/digital/neue-datenbrille-glass-google-verbietet-gesichtserkennung-1.1685983)

Das Weglassen einer Gesichtserkennung wird wohl nicht reichen, solange Videoaufnahmen mit der Brille ins Netz gestellt werden können.

Die Brille sollte grundsätzlich ohne Kamera sein – dann kann jeder Digital-Autist sich mit sich selbst beschäftigen („Digital Crack“) und fummelt nicht unbemerkt in der Privatsphäre unbeteiligter Anderer herum.

Fazit: Die Kamerafunktion sollte verboten werden!

Das gern hervorgeholte Gegenargument, man könne ja auch jetzt bereits jederzeit mit dem Smartphone Aufnahmen von Anderen machen und ins Netz übertragen, ist wenig überzeugend, da gerade das nahezu unbemerkte Aufnehmen mit der Brille der entscheidende Punkt ist.

My Blog

Mit Google Glass[1] möchte der Konzern the next big thing in den Markt für Kommunikationsgeräte bringen und damit der Konkurrenz insbesondere den anderen Smartphoneherstellern enteilen. Nun tritt neben der bidirektionalen Sprachkommunikation auch noch die visuelle Kommunikation hinzu. Allways on, lautet die Devise. Der Nutzer soll jederzeit Bildinhalte parallel zu seinen direkten Eindrücken beim Anschauen der realen Umwelt durch einfache Kopfbewegung aufzeichnen und später abspielen können. Das klingt verführerische, wirft aber zahlreiche Probleme auf.

Schutz der Nutzer vor Fehlverhalten und Gefährdung der Allgemeinheit

Zum einen gibt es ja auch die Möglichkeit im Sinne der augmented reality[2] nicht nur audiovisuelle Inhalte des Betrachters aufzuzeichnen.  Mithin die Konzentration des Nutzers bleibt auf seine Umwelt fokussiert, sondern er muss parallel dazu eben auch seinen Blick auf ihm eingespiegelte zusätzliche Inhalte konzentrieren.  Das kann jedoch seine Konzentration auf die Umweltwahrnehmung erheblich beeinträchtigen. Wie bereits beim Autofahren mit dem Handy hinlänglich bekannt, senkt dies…

Ursprünglichen Post anzeigen 1.008 weitere Wörter

Augenblicklich ist es ein bisschen stiller geworden um die Datenbrille von Google, „Google Glass“. Dies liegt aber wahrscheinlich daran, dass andere Themen wie Uli Hoeness, Familienversorgung der Bayrischen Landtagsabgeordneten, Bundestags-Wahlkampf etc. derzeit die Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Das ändert jedoch nichts daran, dass Google Glass, sollte es in in Zukunft von vielen „Glassholes“ benutzt werden, erheblich stärker in die Persönlichkeitsrechte eingreift, als das seinerzeite sehr umstritten „Streetview“ aus demselben Hause.

Das Virtuelle Datenschutzbüro schreibt dazu in einem Artikel (https://www.datenschutz.de/themen/news/detail/?nid=5865):

„Google Glass ist eine logische Weiterentwicklung vorhandener Technik. Während jedoch beim Filmen und Fotografieren mit Smartphone und Minikamera noch eine bewusste und erkennbare Aktivität des Erfassers nötig ist, fällt dies bei Glass fort. Für die Erfassten ist beim Brilleneinsatz nicht mehr ansatzweise erkennbar, wann gefilmt wird, ja dass überhaupt gefilmt werden könnte.

Aus Datenschutzsicht ist die neue Technologie eine Herausforderung: Es erfolgt nicht nur eine Erfassung der Daten der Anwendenden, sondern auch von dritten Personen, die mit dem Brillenträger überhaupt nichts zu tun haben müssen und die regelmäßig keine Kenntnis von der Aufzeichnung, vor allem von Ton und Bild, haben. Die Betroffenen können erst recht keine Vorstellung haben, welche sie betreffenden weiteren Datenverarbeitungen stattfinden, etwa ob Gesichtsbilder oder Sprachaufzeichnungen gespeichert werden oder per Mustererkennung mit Musterdatenbanken abgeglichen werden, was eine individuelle Zuordnung ermöglicht, oder ob vom Anwender derartige Zuordnungen vorgenommen werden. Zu Ton und Bild werden Ort und Zeit zugespeichert, möglicherweise auch ganze Profile – etwa aus sozialen Netzwerken.

Die rechtliche Verantwortlichkeit für die Nutzung von Glass liegt zunächst bei der Person, die die Brille trägt und bedient. Erst hinsichtlich der weiteren Speicherung und Verarbeitung entsteht eine ergänzende Verantwortlichkeit von Google. Möglichkeiten, Google den Verkauf oder den Vertrieb von Glass in Deutschland zu verbieten, bestehen derzeit rechtlich nicht. Auch der Besitz oder das Tragen von Glass – offline – ist rechtlich nicht angreifbar. Beim Einsatz von Glass kann es jedoch zu massiven Rechtsbeeinträchtigungen kommen.

Bisher besteht eine explizite Regelung zum Einsatz von Glass durch Privatpersonen nicht. Doch muss generell von einer Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ausgegangen werden, da – anders als etwa bei durchlaufenden Bildern einer PKW-Außenkamera – mit Glass eine gezielte Datenerhebung und -speicherung von dritten Personen erfolgt, bei der eine Beschränkung auf persönlich-familiäre Zwecke nicht erfolgt. Am ehesten anwendbar ist § 6b BDSG zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Doch ähnlich wie beim Einsatz von Drohnenkameras greift das Regelungskonzept dieser Norm zu kurz: Hinweise an die betroffenen Personen auf die optische Erfassung sind faktisch nicht möglich. Eine Beschränkung der Datenspeicherung im Hinblick auf Zeit, Zweck und Adressaten ist nicht vorgesehen. § 6b BDSG würde zudem allenfalls die optische Erfassung erlauben, in keinem Fall die akustische. Eine solche Aufnahme des „nichtöffentlich gesprochenen Wortes“ und dessen Gebrauch ist nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar mit „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe“. Mit den Bildaufnahmen kann eine Verletzung der §§ 23ff. Kunsturhebergesetz (KUG) erfolgen. In jedem Fall stellt die Erfassung von Ton und Bild ohne die Einwilligung der Betroffenen außerdem eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dar.

Ein praktisches Problem besteht für Betroffene darin, dass sie regelmäßig nicht nur nicht feststellen können, dass und wie sie erfasst wurden. Es gibt für sie auch keinen realistischen Weg, um dies in Erfahrung zu bringen. Mangels Möglichkeiten, die Identität des Trägers – also aus juristischer Sicht die der „verantwortlichen Stelle“ – festzustellen, fehlt regelmäßig der faktische Ansatz, um sich rechtlich zur Wehr setzen zu können. Zwar bestehen zivil- und datenschutzrechtlich Auskunftsansprüche der Betroffenen gegenüber dem Glass-Nutzenden. Dieser kann aber relativ folgenlos behaupten, dass keine Erfassung erfolgt sei.

Gibt es für diese Beeinträchtigung keine Legitimation im Einzelfall, so kann – theoretisch – gegen den Einsatz von Glass juristisch vorgegangen werden. Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründen für den Betroffenen gegenüber dem Nutzenden zivilrechtliche Ansprüche nach den §§ 823, 1004 auf Schadenersatz, auf Unterlassung und auf Folgenbeseitigung, also auf Datenlöschung. Datenschutzrechtliche Ansprüche bestehen nach den §§ 34, 35 BDSG auf Auskunft und Löschung. Spätestens nach Widerspruch gegen eine Datenerhebung muss die weitere Erfassung unterlassen werden. Da der Verdacht von Straftaten (§ 201 StGB, § 44 BDSG) bestehen kann, können die Polizei und die Staatsanwaltschaft bemüht werden. Denkbar ist auch, die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem Polizeirecht zum Tätigwerden zu veranlassen. Außerdem kann die Datenschutzaufsichtsbehörde nach § 38 BDSG zwecks Ermittlung und Sanktionierung angerufen und tätig werden.

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist anerkannt, dass schon die begründete Angst, technisch beobachtet zu werden, die Wahrnehmung von Grundrechten beeinträchtigt. Dies gilt für die politischen Freiheitsrechte wie z. B. für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, aber letztlich für alle anderen Grundrechte. Angesichts dessen ist es nicht ausgeschlossen, dass die Nutzung von Google Glass und vergleichbaren Werkzeugen gesetzlich oder administrativ (z. B. über das Polizeirecht) verboten wird. Derartiges würde aber viele rechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere die nach einer hinreichend bestimmten Abgrenzung dessen, was noch erlaubt und was verboten sein soll. Bevor Vertreter staatlicher Stellen, etwa Polizeibeamten, Geheimdienstler oder Steuerfahnder, Glass einsetzen dürfen, bedürfte es in jedem Fall einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung. Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes mit seiner Wesentlichkeitstheorie seit Jahren geklärt.

Wegen der faktischen Schwierigkeit, staatlich-institutionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, stellt sich die Frage, welche Maßnahmen der Selbsthilfe gegen die Erfassung durch Glass zulässig sind. Verhältnismäßig dürfte wohl in jedem Fall die Festhaltebefugnis zwecks Identitätsfeststellung nach § 127 Strafprozessordnung (StPO) sein. Hochinteressant wird voraussichtlich sein, wie gerichtlich im Fall des Selbstschutzes von Betroffenen durch Wegnahme oder gar Zerstörung der Google-Brille entscheiden werden wird. Vor Jahren bestätigte die Rechtsprechung immer wieder, dass ein solcher Selbstschutz (zumeist von Polizeibeamten) gegen unzulässiges Fotografieren zulässig war.

Zu hoffen ist, dass all diese rechtlichen Fragen nicht entschieden werden müssen, weil die Menschen in Europa und in Deutschland vernünftig genug sind, den Einsatz dieses persönlichkeitsrechtsverletzenden Gadgets zu unterlassen. Besser als jede institutionelle und rechtliche wäre die gesellschaftliche und kulturelle Sanktionierung. Statt zum Statussymbol zu werden, müsste sich durchsetzen, dass es sich bei Nutzenden von Google Glass um rücksichtslose Idioten handelt. Als erkannte rücksichtslose Idioten wollen nur wenige Menschen durch die Welt laufen. Google könnte es sicher ökonomisch verkraften, wenn Glass ein Flop wird. Aus datenschützerischer und marktpädagogischer Sicht ist genau dies mehr als wünschenswert.“

Wenn allerdings eine ähnliche Entwicklung einsetzt wie bei der pausenlosen Benutzung des Smartphones als „Schnullerersatz“, ist Schlimmeres zu befürchten.

Das Google nicht der liebe Onkel von nebenan ist, sollte inzwischen dem meisten klar sein.

Glassholes

April 18, 2013

Ein Beitrag von Dienstag auf Focus Online befasst sich mit Google Glass, dem Gadget, dem die  Nerds schon länger entgegenfiebern, um den direkten Kontakt mit der Aussenwelt endgültig abzubrechen und durch „augmented reality“ zu ersetzen.

Unter der Überschrift

Cyberbrille „Google Glass“ – so spannend ist die neue Datenbrille

berichtet Focus Online über die Auslieferung der ersten Brillen. Dann heisst es:

Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt betonte, die Datenbrille und ähnliche tragbare Computer seien ein Portal zur Rechenkraft der Google-Server. „Das Faszinierendste für mich an Google Glass war nicht der Bildschirm, sondern, dass ich mich mit ihr unterhalten konnte“, sagte der frühere Google-Chef bei einer Konferenz des Technologieblogs „All Things D“ in New York.

und weiter

Der Frage nach gesellschaftlichen Auswirkungen solcher Computerbrillen wich Schmidt aus: Das wisse man noch nicht. „Unsere Sache ist es, die Technologie zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.“ Sicherlich werde es auch negative Beispiele geben, wenn die neuen Möglichkeiten missbraucht würden. Datenschützer warnen, dass der Träger einer Datenbrille unbemerkt andere Menschen filmen kann.

Aha.

Da wird Technik auf den Markt gedrückt, die vor allem der Datenkrake dient und vermutlich massive Auswirkungen auf das weitere Zusammenleben haben wird, und es wird von Google dezent auf mögliche negative Beispiele verwiesen.

Vielleicht ist es doch keine schlechte Idee, wenn sich – wie seinerzeit bei Streetview – das Bundesverfassungsgericht eingehend mit dem Recht am eigenen Bild und dem Recht auf Privatsphäre befasst.

Einen passenden Begriff hat das Internet für die Brillenträger schon gefunden: „Glassholes“

opablog

Der Hauptfeind jedes Volkes steht in seinem eigenen Land!

kosmologelei

über gott und die welt

seltsamewelt

Warum läuft hier auf der Welt alles so seltsam?

Seniors for a Democratic Society

"A decent provision for the poor is the true test of civilization." —Samuel Johnson

Wander Woman Thea

Taste, Travel, Tell

Zero Hedge

observing the world and talking about it

netzpolitik.org

observing the world and talking about it

Querschuesse

observing the world and talking about it